🎅 Nikolaus Golfturnier - Scramble 🎅
Jürgen Gärtner
Robert Thiele
Gabi Klatt
Katja Müller-Schimmack
Jeannette Geske
Das Präsidium ist das zentrale Leitungs- und Verwaltungsorgan eines Golfclubs. Es trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung, die wirtschaftliche Stabilität und den reibungslosen Ablauf des gesamten Clublebens. Die Mitglieder des Präsidiums werden in der Regel von der Mitgliederversammlung gewählt und arbeiten ehrenamtlich.
Die genauen Aufgaben und die Zusammensetzung des Präsidiums sind in der Satzung des jeweiligen Clubs festgelegt, orientieren sich jedoch an den allgemeinen Anforderungen des deutschen Vereinsrechts für eingetragene Vereine (e.V.). Die Arbeit des Präsidiums gliedert sich in übergeordnete, gemeinschaftliche Aufgaben und in spezifische Verantwortungsbereiche der einzelnen Präsidiumsmitglieder.
Strategische Planung und Entwicklung: Festlegung der langfristigen Ziele des Clubs, beispielsweise in den Bereichen Mitgliederentwicklung, sportliche Ausrichtung und Infrastruktur.
Finanzielle Gesamtverantwortung: Verabschiedung des Haushaltsplans, Überwachung der Finanzen und Sicherstellung der wirtschaftlichen Gesundheit des Clubs.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Personalverantwortung: Einstellung und Führung von hauptamtlichem Personal wie Clubmanagern, Greenkeepern oder Sekretariatsmitarbeitern.
Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation: Vertretung des Clubs bei Verbänden, in der Gemeinde und gegenüber der Öffentlichkeit.
Einberufung der Mitgliederversammlung: Organisation und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen.
Sicherstellung des satzungsgemäßen Betriebs: Überwachung der Einhaltung der Club-Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Jochen Frieler
Juliane Brauckmann
Christoph Ester
Markus Lakämper
Ludger Meier
Sylvia Pieper
Der Verwaltungsrat eines Golfclubs ist das zentrale Beratungs- und Kontrollgremium, das den Vorstand in wesentlichen strategischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten berät und überwacht, um die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Clubs zu sichern.
Der Verwaltungsrat eines Golfclubs agiert als wichtiges Bindeglied zwischen der Mitgliederversammlung und dem geschäftsführenden Vorstand. Seine genauen Aufgaben und Befugnisse sind in der Satzung des jeweiligen Clubs festgelegt, umfassen jedoch typischerweise die folgenden Kernbereiche:
1. Beratung des Vorstands: Eine der Hauptaufgaben des Verwaltungsrats ist die strategische Beratung des Vorstands. Dies betrifft insbesondere langfristige Planungen und Entscheidungen von erheblicher finanzieller oder struktureller Tragweite. Dazu gehören beispielsweise:
Die Entwicklung und Fortschreibung des Masterplans für die Golfanlage.
Die Beratung bei der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans und größerer Investitionsvorhaben.
Strategische Entscheidungen zur Mitgliederentwicklung und Beitragsstruktur.
2. Überwachungs- und Kontrollfunktion: Der Verwaltungsrat kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstands, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Satzung und den Interessen der Mitglieder erfolgt. Diese Kontrollfunktion erstreckt sich vor allem auf wirtschaftliche Aspekte:
Genehmigung zustimmungspflichtiger Geschäfte: Größere Ausgaben, wie der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen über einem bestimmten Betrag oder der Abschluss langfristiger Verträge, bedürfen oft der Zustimmung des Verwaltungsrats.
Prüfung von Finanzunterlagen: Der Verwaltungsrat hat in der Regel das Recht, die Bücher und Geschäftsunterlagen des Vereins einzusehen. Er prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht des Vorstands, bevor diese der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.
3. Bindeglied zur Mitgliederversammlung: Der Verwaltungsrat bereitet oft wichtige Entscheidungen für die Mitgliederversammlung vor und gibt Empfehlungen ab. Dies kann beispielsweise die Entlastung des Vorstands oder die Wahl von Kassenprüfern betreffen.
4. Vermittlungs- und Schlichtungsfunktion: In einigen Clubs übernimmt der Verwaltungsrat auch die Rolle eines Ehrenrates oder einer Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Clubs oder zwischen Mitgliedern und dem Vorstand.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden in der Regel von der Mitgliederversammlung gewählt und sollten über entsprechende fachliche und persönliche Qualifikationen, insbesondere in wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen, verfügen, um ihre anspruchsvollen Aufgaben zum Wohle des Golfclubs erfüllen zu können.