Sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Betreibergesellschaft und Golfclub
Während in der Vergangenheit noch viele Golfplätze durch Aufnahmegebühren finanziert wurden, basiert die Anlage auf dem traditionsreichen Areal des historischen Vogtshofes Gut Welschof ausschließlich auf dem finanziellen Engagement einer dem Golfsport verbundenen Investorengemeinschaft. Da die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden heute vom Finanzamt nicht mehr anerkannt wird, gibt es heute fast nur mehr diese Form des Baues von Golfplatzanlagen.
Die Senne Golfclub Gut Welschof Golfanlage mit ihrem hohen Qualitätsstandard (18-Löcher, 4-Loch Kurzplatz, etc.) kostet mit dem neu gebauten Clubhaus mehrere Millionen, die von der Betreibergesellschaft finanziert wurden. Die Anteile der Betreibergesellschaft Senne Golfclub Gut Welschof GmbH & Co. KG halten zu 80% die Familie Welschof und zu 20% weitere Kommanditisten.
Die Aufgaben und Leistungen der Betreibergesellschaft
- Bau und Erstellung der gesamten Golfanlage
- Errichtung der Drivingrange und Abschlaghütten
- Bau und Einrichtung des Clubhauses
- Investition und Betrieb einer Gastronomie
- Betrieb des Sekretariats mit Manager
- Vermietung des Pro-Shops
- die gesamt Platzpflege und Erhaltung, d.h. auch der gesamte Maschinenpark und das Personal
- Unterhaltung und Pflege der Drivingrange
- Betrieb der Golfakademie
- Auswahl und Vertragsabschlüsse mit Golflehrern (diese sind alle selbstständige Unternehmer und arbeiten mit eigenem Gewerbe auf eigene Rechnung; Sie sind weder Angestellte des Golfclubs noch der Betreibergesellschaft).
Die Aufgaben des Senne Golfclub Gut Welschof
Der Senne Golfclub Gut Welschof ist ein eingetragender Verein (e.V.) mit eigener Satzung und im Vereinregister Bielefeld eingetragen.
- Der Golfclub wird vertreten durch den Präsidenten, bei seiner Verhinderung durch den Vizepräsidenten (beide zusammen bilden den Vorstand)
- Der Club hat die Aufgabe, die sportlichen Dinge im Club ordnungsgemäß abzuwickeln. U.a. wird der Club auch bei der Einstellung oder Entlassung von Trainern beratend einbezogen.
- Ein Nutzungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Club und der Betreibergesellschaft.
Ziel des Club ist es und soll es auch bleiben, sportlich faire und gesellschaftlich schöne Turniere zu veranstalten und das Vereinsleben zu fördern.
